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Nordrhein-Westfalen · Wertermittlung online

Verkehrswert einer Immobilie in NRW nachvollziehbar einschätzen

Ob Verkauf, Erbe, Scheidung oder Finanzplanung: Wer eine Immobilie in NRW besitzt, will wissen, was sie am Markt wert ist. ImmoWert.jetzt leitet den Wert Schritt für Schritt her und zeigt zu jeder Zahl, woher sie kommt – als automatisierte Wertermittlung, nicht als Gutachten.

Bewertung starten10 € pro Bewertung · kein Abo

Was bedeutet Verkehrswert einer Immobilie?

Der Verkehrswert (Marktwert) ist in § 194 Baugesetzbuch definiert: der Preis, der am Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten, den tatsächlichen Eigenschaften, der Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Der Verkehrswert ist also kein Wunschpreis und kein Angebotspreis aus einem Portal. Er wird nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) aus einem oder mehreren Verfahren abgeleitet – unter Würdigung, wie aussagekräftig diese im Einzelfall sind.

Wie ImmoWert.jetzt den Wert nachvollziehbar herleitet

  • Vergleichswertverfahren – vor allem für Eigentumswohnungen und Grundstücke, wenn geeignete Vergleichspreise, Vergleichsfaktoren oder Bodenrichtwerte vorliegen.
  • Sachwertverfahren – typisch für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser: Gebäude, Außenanlagen und Bodenwert, erst mit Sachwertfaktor an den Markt angepasst.
  • Ertragswertverfahren – für vermietete Objekte: marktüblich erzielbare Erträge, Bewirtschaftungskosten, Restnutzungsdauer und Liegenschaftszins.

Die Verfahrenswahl wird begründet. Es gibt keine schematische Mittelung und keine pauschalen Plus-minus-Spannen. Fehlen notwendige Marktdaten, wird das Ergebnis als vorläufig gekennzeichnet statt einen vollständigen Wert vorzutäuschen.

Datengrundlagen in NRW

In Nordrhein-Westfalen veröffentlichen die Gutachterausschüsse Bodenrichtwerte und weitere Marktdaten, zentral über BORIS.NRW. ImmoWert.jetzt ordnet amtliche und offene Daten lagebezogen zu und dokumentiert jeweils Quelle, Stichtag und Datenstand.

Wichtig: Nicht für jeden Standort und jede Objektart liegen alle benötigten Marktdaten vor. Wo etwas fehlt, sehen Sie das im Ergebnis ausdrücklich – ergänzt durch Ihre eigenen Angaben und Unterlagen.

Welche Faktoren den Wert eines Hauses im Alltag bestimmen, erklärt unser Ratgeber zum Hauswert. Wie der Wert vermieteter Objekte aus Mieterträgen entsteht, zeigt der Ratgeber zum Ertragswertverfahren.

Welche Angaben Sie benötigen

  • Adresse bzw. Lage und Grundstücksgröße
  • Objektart, Wohn- bzw. Nutzfläche, Baujahr und Modernisierungen
  • Nutzung: selbst genutzt oder vermietet (bei Vermietung: Mieteinnahmen)
  • Bei Erbbaurecht: Erbbauzins, Restlaufzeit und wesentliche Vertragsinhalte
  • Optional: Grundrisse, Energieausweis, Fotos und weitere Unterlagen

Was das Ergebnis kann – und was es nicht ist

Sie erhalten eine strukturierte, nachvollziehbare Wertermittlung mit Verfahren, Zwischenschritten, Quellen und Annahmen. Mit Was-wäre-wenn-Szenarien sehen Sie, wie sich etwa eine Modernisierung auswirken könnte – strikt getrennt vom Ist-Wert.

Das Ergebnis ist kein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen und nicht für Gerichte, Finanzämter oder Behörden bestimmt. Wo ein rechtssicheres Gutachten erforderlich ist, beauftragen Sie bitte einen Sachverständigen.

Besonderheit: Erbbaurecht

Erbbaurecht und Erbbaugrundstück werden als eigene Bewertungsfälle erfasst. Vertragliche Vereinbarungen und wertbeeinflussende Umstände werden dokumentiert. Eine vereinfachte Hilfsrechnung wird nie als endgültiger Wert ausgegeben.

Preis: 10 € pro Bewertung, kein Abo

Jede Bewertung kostet einmalig 10 €. Es entsteht kein Abonnement und keine automatische Verlängerung.

Häufige Fragen

Ist das Ergebnis ein Verkehrswertgutachten?
Nein. ImmoWert.jetzt liefert eine automatisierte, nachvollziehbare Wertermittlung. Sie ersetzt kein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen und ist nicht für Gerichte, Finanzämter oder Behörden bestimmt.
Welches Verfahren wird für meine Immobilie verwendet?
Das hängt von der Nutzung ab: Für Eigentumswohnungen und typische Wohnlagen steht das Vergleichswertverfahren im Vordergrund, für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser häufig das Sachwertverfahren, für vermietete Objekte das Ertragswertverfahren. Die Wahl wird im Ergebnis begründet.
Was passiert, wenn Marktdaten für meinen Standort fehlen?
Dann wird kein vollständiger Wert vorgetäuscht. Das Ergebnis wird als vorläufig gekennzeichnet und zeigt, welche Daten fehlen. Es werden keine Vergleichszahlen oder pauschalen Bandbreiten erfunden.
Kann ich auch ein Erbbaurecht bewerten?
Ja. Erbbaurecht und Erbbaugrundstück werden als eigene Fälle erfasst, inklusive Erbbauzins, Restlaufzeit und vertraglicher Vereinbarungen. Fehlen dafür nötige Angaben oder Faktoren, bleibt das Ergebnis vorläufig.
Was kostet die Bewertung?
Eine Bewertung kostet einmalig 10 €. Es gibt kein Abo und keine automatische Verlängerung.

Bereit, den Wert Ihrer Immobilie herzuleiten?