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Ratgeber Wertermittlungsverfahren

Ertragswertverfahren: So wird der Wert aus Mieterträgen hergeleitet

Wer eine Immobilie vor allem wegen der Mieteinnahmen kauft, fragt: Was ist der Ertrag wert? Genau darauf antwortet das Ertragswertverfahren. Dieser Ratgeber erklärt die Rechenschritte, die wichtigsten Begriffe und typische Fehler, verständlich und ohne Fachjargon.

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Was ist das Ertragswertverfahren?

Das Ertragswertverfahren ist neben dem Vergleichswert- und dem Sachwertverfahren eines der drei Verfahren, die die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) regelt. Es leitet den Wert aus den Erträgen ab, die sich mit der Immobilie marktüblich erzielen lassen.

Das Ergebnis ist zunächst ein Verfahrenswert, nicht automatisch der Verkehrswert. Wie aus Verfahrenswerten der Verkehrswert nach § 194 BauGB abgeleitet wird, erklärt die Seite Verkehrswert einer Immobilie in NRW.

Für welche Immobilien ist es relevant?

Vor allem für Objekte, die typischerweise zur Vermietung gekauft werden: Mehrfamilienhäuser, vermietete Eigentumswohnungen, Wohn- und Geschäftshäuser. Bei ImmoWert.jetzt ist das Ertragswertverfahren für Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen vorgesehen, jeweils zusammen mit dem Vergleichswertverfahren. Mehr dazu im Ratgeber zum Wohnungswert.

Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern stehen meist Vergleichs- und Sachwert im Vordergrund, siehe Ratgeber zum Hauswert.

Die drei Varianten nach ImmoWertV

  • Allgemeines Ertragswertverfahren

    Der Reinertrag wird um die Verzinsung des Bodenwerts gemindert. Der verbleibende Gebäudereinertrag wird über die Restnutzungsdauer kapitalisiert, anschließend wird der Bodenwert hinzugerechnet.

  • Vereinfachtes Ertragswertverfahren

    Der gesamte Reinertrag wird über die Restnutzungsdauer kapitalisiert. Hinzu kommt der auf das Ende der Restnutzungsdauer abgezinste Bodenwert.

  • Periodisches Ertragswertverfahren

    Für einen Betrachtungszeitraum werden unterschiedlich hohe Erträge je Periode angesetzt, etwa bei auslaufenden Mietverträgen, und mit einem Restwert am Ende abgezinst.

ImmoWert.jetzt rechnet derzeit ausschließlich das allgemeine Ertragswertverfahren. Das vereinfachte und das periodische Verfahren sind vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt.

Schritt für Schritt: das allgemeine Ertragswertverfahren

  1. Marktüblich erzielbaren Jahresrohertrag ermitteln.
  2. Bewirtschaftungskosten abziehen: Ergebnis ist der Jahresreinertrag.
  3. Bodenwertverzinsung (Bodenwert × Liegenschaftszinssatz) abziehen.
  4. Den verbleibenden Gebäudereinertrag mit dem Barwertfaktor aus Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz kapitalisieren.
  5. Bodenwert hinzurechnen: Ergebnis ist der vorläufige Ertragswert.
  6. Marktanpassung und besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigen, soweit erforderlich und belegbar.

Tatsächliche Miete oder marktüblicher Ertrag?

Angesetzt wird der Ertrag, der sich für das Objekt nachhaltig am Markt erzielen lässt. Die tatsächlich vereinbarte Miete kann darüber oder darunter liegen, etwa bei langen Bestandsmietverträgen. Ist-Miete und marktüblicher Ertrag sind deshalb nicht dasselbe.

ImmoWert.jetzt übernimmt eine Ist-Miete nicht automatisch als marktüblich. Ohne Nachweis oder Begründung bleibt das Ergebnis als vorläufig gekennzeichnet.

Die wichtigsten Größen

Rohertrag
Die marktüblich erzielbaren jährlichen Erträge, vor allem Nettokaltmieten. Umlagefähige Nebenkosten zählen nicht dazu.
Bewirtschaftungskosten
Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Mietausfallwagnis sowie nicht umlagefähige Betriebskosten. Sie werden vom Rohertrag abgezogen.
Reinertrag
Rohertrag minus Bewirtschaftungskosten. Er ist die Grundlage der Kapitalisierung.
Bodenwert
Meist aus dem Bodenrichtwert abgeleitet. Im allgemeinen Verfahren wird er verzinst und am Ende hinzugerechnet.
Liegenschaftszinssatz
Der Zinssatz, mit dem sich Immobilien am Markt durchschnittlich verzinsen. Er wird von Gutachterausschüssen aus Kaufpreisen abgeleitet und objektspezifisch angepasst. Schon kleine Änderungen wirken deutlich auf das Ergebnis.
Restnutzungsdauer
Die Zahl der Jahre, in denen das Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Modernisierungen können sie verlängern.

Vereinfachtes Rechenbeispiel

Didaktisches Beispiel mit frei gewählten Zahlen. Es enthält keine aktuellen Marktdaten, und der Liegenschaftszinssatz ist kein realer Wert für eine Region oder Objektart.

Jahresrohertrag (marktüblich)12.000 €
− Bewirtschaftungskosten2.400 €
= Jahresreinertrag9.600 €
− Bodenwertverzinsung (100.000 € × 2 %)2.000 €
= Gebäudereinertrag7.600 €
× Barwertfaktor (40 Jahre, 2 %)27,36
= Gebäudeertragswert (gerundet)207.900 €
+ Bodenwert100.000 €
= Vorläufiger Ertragswert307.900 €

Das ist noch nicht der Verkehrswert: Es fehlen Marktanpassung und besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale.

Ertragswert, Vergleichswert und Sachwert im Vergleich

  • Vergleichswertverfahren: stützt sich auf Kaufpreise vergleichbarer Objekte oder Vergleichsfaktoren.
  • Sachwertverfahren: geht von den Herstellungskosten der baulichen Anlagen und dem Bodenwert aus, typisch für selbst genutzte Häuser.
  • Ertragswertverfahren: geht von den nachhaltig erzielbaren Erträgen aus, typisch für Renditeobjekte.

Welches Verfahren passt, hängt vom Objekt und von den verfügbaren Daten ab und muss begründet werden. Mehrere Verfahrenswerte werden nicht schematisch gemittelt.

Häufige Fehler

  • Die tatsächliche Miete ungeprüft als marktüblich ansetzen.
  • Warmmiete oder umlagefähige Nebenkosten in den Rohertrag einrechnen.
  • Bewirtschaftungskosten weglassen oder zu niedrig ansetzen.
  • Einen Liegenschaftszinssatz verwenden, der nicht zu Objektart, Region und Datenmodell passt.
  • Die Restnutzungsdauer allein aus dem Baujahr ableiten und Modernisierungen übersehen.
  • Besondere objektspezifische Grundstücksmerkmale wie Instandhaltungsstau oder Rechte Dritter vergessen.

Was ImmoWert.jetzt macht – und wo die Grenzen liegen

ImmoWert.jetzt rechnet das allgemeine Ertragswertverfahren und zeigt jeden Zwischenschritt: Rohertrag, Bewirtschaftungskosten, Reinertrag, Bodenwertverzinsung, Barwertfaktor, Gebäudeertragswert und Bodenwert. Die Herkunft des Liegenschaftszinssatzes wird dokumentiert. Fehlen nötige Marktdaten oder Nachweise, bleibt das Ergebnis als vorläufig gekennzeichnet; Zahlen werden nicht erfunden.

Das Ergebnis ist kein Verkehrswertgutachten eines Sachverständigen, keine Rechts- oder Steuerberatung und nicht für Gerichte, Finanzämter oder Behörden bestimmt.

Häufige Fragen zum Ertragswertverfahren

Was ist das Ertragswertverfahren?
Das Ertragswertverfahren ist eines der drei in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV, §§ 27–34) geregelten Wertermittlungsverfahren. Es leitet den Wert einer Immobilie aus den marktüblich erzielbaren Erträgen ab, also vor allem aus der Miete, die sich für das Objekt nachhaltig erzielen lässt.
Für welche Immobilien wird das Ertragswertverfahren angewendet?
Vor allem für Objekte, die typischerweise zur Vermietung gekauft werden: Mehrfamilienhäuser, vermietete Eigentumswohnungen sowie Gewerbe- und gemischt genutzte Immobilien. Bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern stehen meist das Vergleichswert- und das Sachwertverfahren im Vordergrund.
Welche Varianten des Ertragswertverfahrens gibt es?
Die ImmoWertV kennt das allgemeine, das vereinfachte und das periodische Ertragswertverfahren. ImmoWert.jetzt rechnet derzeit ausschließlich das allgemeine Ertragswertverfahren. Die beiden anderen Varianten sind vorgesehen, aber noch nicht umgesetzt.
Zählt die tatsächliche Miete oder die marktübliche Miete?
Anzusetzen sind die marktüblich erzielbaren Erträge. Die tatsächlich vereinbarte Miete kann davon abweichen, etwa bei alten Verträgen oder Staffelmieten. ImmoWert.jetzt übernimmt eine Ist-Miete deshalb nicht automatisch als marktüblich; ohne Begründung bleibt das Ergebnis vorläufig.
Was ist der Liegenschaftszinssatz?
Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem sich der Verkehrswert von Immobilien im Durchschnitt marktüblich verzinst. Gutachterausschüsse leiten ihn aus tatsächlichen Kaufpreisen ab. Er muss zum Objekt passen und wird objektspezifisch angepasst. ImmoWert.jetzt dokumentiert seine Herkunft; fehlt eine Quelle, bleibt das Ergebnis vorläufig.
Ist eine Online-Bewertung mit dem Ertragswertverfahren ein Gutachten?
Nein. ImmoWert.jetzt liefert eine automatisierte, nachvollziehbare Wertermittlung. Sie ersetzt kein Gutachten eines Sachverständigen, keine Rechts- oder Steuerberatung und ist nicht für Gerichte, Finanzämter oder Behörden bestimmt.
Was kostet eine Bewertung bei ImmoWert.jetzt?
Eine Bewertung kostet einmalig 10 €. Es gibt kein Abo und keine automatische Verlängerung.

Ertragswert nachvollziehbar herleiten lassen

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